Gutachten
Wer kann ein Gutachten bei uns machen lassen?
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Prinzipiell kann jeder ein Gutachten in Auftrag geben, der Interesse daran
hat.
- Gutachten können Privatpersonen
- Fachkräften(beispielsweise
Rechtsanwälten) oder
- Institutionen (beispielsweise Jugendwohlfahrt) in Auftrag
gegeben und dem Gericht vorgelegt werden.
Was kann ein Gutachten?
- Psychologische Gutachten können vom
Auftraggeber als Entscheidungshilfen herangezogen werden.
- Sie sind eine Antwort
des psychologischen Experten (Fachwissen, Erfahrung, aktueller Forschungsstand)
auf eine präzise Fragestellung.
Mögliche Fragestellungen:
- Gutachten zur Eignung für die Ausbildung zum klinischen und Gesundheitspsychologen
- Beurteilung der Schulreife
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Abklärung einer Legasthenie oder Dyskalkulie
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Feststellung des Entwicklungsstands ( Reifeverzögerung,
Entwicklungsstörung)
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Berufseignung
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Intelligenzmessungen
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Bewältigung der seelische Folgen bei Kindern von Trennung und
Scheidung
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Feststellung der Beziehungsstruktur des Kindes zu Eltern, Großeltern und
weiteren Bezugspersonen
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Diagnostik zur seelischen Struktur des Kindes
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Abklärung des Kindeswillens
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Regelung der Obsorge bei Trennung der Eltern
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Beurteilung vorhergehender Begutachtungen (Zweitgutachten)
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Beurteilung von Maßnahmen der Jugendwohlfahrt
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Besuchsrecht: Gestaltungsmöglichkeiten/ Vorschläge des Kontaktes des Kindes
zu seinen Bezugspersonen.
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Erziehungsfähigkeit: Beurteilung der Erziehungsfähigkeit von Eltern.
Notwendigkeit eines Entzugs oder einer Einschränkung der Obsorge.
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Hilfen für die Erziehung: Einschätzung des Bedarfs an pädagogischen und
psychologischen Maßnahmen zur Unterstützung der
Erziehung.